Rechtsprechung
   BAG, 25.05.1982 - 1 ABR 19/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,1310
BAG, 25.05.1982 - 1 ABR 19/80 (https://dejure.org/1982,1310)
BAG, Entscheidung vom 25.05.1982 - 1 ABR 19/80 (https://dejure.org/1982,1310)
BAG, Entscheidung vom 25. Mai 1982 - 1 ABR 19/80 (https://dejure.org/1982,1310)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1982,1310) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 39, 86
  • VersR 1983, 48
  • DB 1982, 2467
  • JR 1983, 264
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 28.07.1981 - 1 ABR 56/78

    Revision - Vergütungssystem

    Auszug aus BAG, 25.05.1982 - 1 ABR 19/80
    vom 28. Juli 1981 (1 ABR 56/78 - AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Provision, zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt) näher ausgeführt, was ein leistungsbezogenes Entgelt im Sinne dieser Vorschrift ist.

    Der Senat hat daher auch in seiner Entscheidung vom 28. Juli 1981 (1 ABR 56/78 - AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Provision, zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt) noch einmal ausdrücklich offengelassen, ob die unmittelbare Bestimmung der Lohnhöhe als solche mitbestimmungsfrei bleiben muß.

  • BAG, 29.03.1977 - 1 ABR 123/74

    Gesetzesvorbehalt - Anteilprovisionen - Leitungsprovisionen -

    Auszug aus BAG, 25.05.1982 - 1 ABR 19/80
    b) Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 29. März 1977 (BAG 29, 103 = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Provision) ausge- 10.
  • BAG, 24.04.1979 - 1 ABR 43/77

    Mitbestimmungsrecht bei vorübergehender Arbeitszeitverlängerung aus

    Auszug aus BAG, 25.05.1982 - 1 ABR 19/80
    Der Senat hat noch in seiner Entscheidung vom 24. April 1979 (BAG 31, 372, 375 = AP Nr. 63 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zu B I 2 der Gründe) ausgesprochen, daß in einem Beschlußverfahren um die Abgrenzung von Kompetenzen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat eine Gewerkschaft keine Beteiligtenstellung habe.
  • BAG, 13.09.1983 - 1 ABR 32/81

    Mitbestimmung bei Leistungsprämie

    Mitbestimmungspflichtiger Geldfaktor im Sinne von § 87 Abs. 1 Nr. 11 BetrVG ist - zumindest auch - der Faktor, der in einem Leistungslohnsystem die Lohnhöhe für die Bezugs- oder Ausgangsleistung und damit den Preis für die Arbeit im Leistungslohn überhaupt bestimmt (Fortentwicklung des Beschlusses des BAG vom 25.5.1982 - 1 ABR 19/80 - AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Prämie, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).

    Nach der Entscheidung des Senats vom 25. Mai 1982 (- 1 ABR 19/80- AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Prämie, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt) kann dem Geldfaktor im Sinne von § 87 Abs. 1 Nr. 11 BetrVG innerhalb eines Leistungslohnsystems eine unterschiedliche Bedeutung zukommen.

    Wie in der Entscheidung des Senats vom 25. Mai 1982 (aaO) dargelegt, führt auch die Mitbestimmung über den Geldfaktor im engeren Sinne zu einer - wenn auch nur mittelbaren - Einflußnahme auf die Lohnhöhe.

  • BAG, 18.08.1987 - 1 ABR 65/86

    Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung zur Regelung des Zeitausgleichs zwischen

    Ihnen fehlt für einen Antrag mit diesem Streitgegenstand die Antragsbefugnis (im Anschluß an den Beschluß des Senats vom 25. Mai 1982 - 1 ABR 19/30 - BAGE 39, 86.89 f = AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Prämie, zu B I 2 der Gründe, mit weiteren Nachweisen.

    Daß ein zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat umstrittenes Mitbestimmungsrecht in seinem Bestand oder seinem Umfang von tariflichen Regelungen abhängig sein kann, steht dem nicht entgegen (vgl. Beschluß des Senats vom 25. Mai 1982 - 1 ABR 19/80 - BAGE 39, 86, 89 f. = AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Prämie, zu B I 2 der Gründe, mit weiteren Nachweisen; vgl. auch Beschluß des Sechsten Senats vom 9. Februar 1984 - 6 ABR 10/81 - BAGE 45, 132, 136 f. [BAG 09.02.1984 - 6 ABR 10/81] = AP Nr. 9 zu § 77 BetrVG 1972, zu II 2 der Gründe).

    Das Interesse der Verbände, daß anläßlich einer Entscheidung in einer betriebsverfassungsrechtlichen Angelegenheit tarifliche Bestimmungen in bestimmter Weise verstanden werden, ist allgemeiner Art und vermag eine materielle betriebsverfassungsrechtliche unmittelbare Betroffenheit nicht zu begründen (vgl. Beschluß des Senats vom 25. Mai 1982, aaO).

  • BAG, 18.12.1990 - 1 ABR 11/90

    Mitbestimmung bei Freizeitausgleich

    Das Interesse der Verbände, daß anläßlich einer Entscheidung in einer betriebsverfassungsrechtlichen Angelegenheit tarifliche Bestimmungen in bestimmter Weise verstanden werden, ist allgemeiner Art und vermag eine materielle betriebsverfassungsrechtliche unmittelbare Betroffenheit nicht zu begründen (Senatsbeschlüsse vom 18. August 1987, BAGE 56, 44, 48 [BAG 18.08.1987 - 1 ABR 65/86] = AP Nr. 6 zu § 81 ArbGG 1979, zu B 2 der Gründe, und - 1 ABR 80/85 - DB 1987, 2263, zu B II 1 der Gründe, sowie vom 25. Mai 1982, BAGE 39, 86, 90 f. [BAG 25.05.1982 - 1 ABR 19/80] = AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Prämie, zu B I 2 der Gründe; Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, 1990, § 83 Rz 77).
  • BAG, 10.06.1986 - 1 ABR 59/84

    Rechtsmittel - Beschlußverfahren - Rechtsmittelinstanz - Erledigung der

    Er hat entsprechend auch entschieden, daß die Aufgabenzuweisung in § 80 Abs. 1 BetrVG nicht gleichzeitig die Einräumung entsprechender Mitbestimmungsrechte zum Inhalt habe (Beschluß vom 25. Mai 1982 - 1 ABR 19/80 - BAGE 39, 86 = AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Prämie).
  • BAG, 09.02.1984 - 6 ABR 10/81

    Nachwirkung einer Betriebsvereinbarung

    Gegenstand des Verfahrens ist hier allein die Frage, ob eine Betriebsvereinbarung nachwirkt, während die Kompetenzen der Tarifvertragsparteien nicht berührt sind (vgl. auch BAG Beschluß vom 25. Mai 1982 - 1 ABR 19/80 -, AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Prämie, zu I 2 der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 13.03.1984 - 1 ABR 57/82

    Mitbestimmung bei Provisionen

    Soweit dieser lediglich das Verhältnis des Entgeltes für die Leistung eines bestimmten Leistungsgrades zum bereits feststehenden Entgelt für die Ausgangsleistung bestimmt (vgl. Entscheidung des Senats vom 25. Mai 1982, BAG 39, 86 = AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Prämie), ist er Teil der Ausgestaltung dieses Systems selbst und nicht Geldfaktor im Sinne von § 87 Abs. 1 Nr. 11 BetrVG (Beschluß des Senats vom 13. September 1983 - 1 ABR 32/81 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 18.08.1987 - 1 ABR 80/85

    Antragsbefugnis einer Gewerkschaft bei Fehlen einer begründenden

    Daß ein zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat umstrittenes Mitbestimmungsrecht in seinem Bestand oder seinem Umfang von tariflichen Regelungen abhängig sein kann, steht dem nicht entgegen (vgl. Beschluß des Senats vom 25. Mai 1982 - 1 ABR 19/80 - BAGE 39, 86, 89 f. = AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Prämie, zu B I 2 der Gründe, mit weiteren Nachweisen; vgl. auch Beschluß des Sechsten Senats vom 9. Februar 1984 - 6 ABR 10/81 - BAGE 45, 132, 136 f. [BAG 09.02.1984 - 6 ABR 10/81] = AP Nr. 9 zu § 77 BetrVG 1972, zu II 2 der Gründe).

    Das Interesse der Verbände, daß anläßlich einer Entscheidung in einer betriebsverfassungsrechtlichen Angelegenheit tarifliche Bestimmungen in bestimmter Weise verstanden werden, ist allgemeiner Art und vermag eine materielle betriebsverfassungsrechtliche unmittelbare Betroffenheit nicht zu begründen (vgl. Beschluß des Senats vom 25. Mai 1982, aaO).

  • BAG, 16.07.1985 - 1 ABR 9/83

    Entnahme von Beträgen aus dem Tronc durch Spielbank - Verletzung des

    Der Senat hat daher auch entschieden, daß die Aufgabenzuweisung in § 80 Abs. 1 BetrVG nicht gleichzeitig die Einräumung entsprechender Mitbestimmungsrechte zum Inhalt habe(Beschluß vom 25. Mai 1982 - 1 ABR 19/80 -, BAG 39, 86 = AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Prämie).
  • LAG Nürnberg, 26.07.2005 - 6 TaBV 45/04

    Betriebsrat - Unterlassungsanspruch - individuelle und tarifliche

    Dies entspricht ständiger Rechtsprechung und allgemeiner Auffassung in der Literatur (BAG vom 25.05.1982, 1 ABR 19/80, EzA § 87 BetrVG 1972 Leistungslohn Nr. 7; BAG vom 16.07.1983, 1 ABR 9/83, EzA § 87 BetrVG 1972 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 9; BAG vom 10.06.1986, 1 ABR 59/84, EzA § 80 BetrVG 1972 Nr. 26; BAG vom 24.02.1987, 1 ABR 73/84, EzA § 80 BetrVG 1972 Nr. 29; BAG vom 24.01.1996, 1 ABR 35/95, zitiert nach juris; BAG vom 28.05.2002, 1 ABR 40/01, EzA § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit Nr. 65 unter III. der Gründe; BAG vom 09.12.2003, 1 ABR 44/02, zitiert nach juris, unter I.3.b. der Gründe; Kraft in GK-BetrVG, 7. Aufl. 2002, § 80 Rn. 28 f.; Fitting/Engels/Schmidt/Trebinger/Linsenmaier, BetrVG, § 80 Rn. 14; Buschmann in Däubler/Kittner, BetrVG, 9. Aufl. 2004, § 80 Rn. 17).
  • BAG, 28.02.1984 - 1 ABR 37/82

    Leistungszulage - Betriebsvereinbarung - EInigungsstelle - Zulage -

    So hat der Senat in einem vergleichbaren Falle ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates hinsichtlich des Geldfaktors einer Mengenlei stungsprämie verneint, weil tariflich geregelt war, daß der Prämienlohn bei normalem Arbeitsergebnis im Durchschnitt mindestens 12 % über dem Tariflohn liegen muß (Beschluß vom 25. Mai 1982 - 1 ABR 19/80 - AP Nr. 2 zu ? 87 BetrVG 1972 Prämie, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • LAG Nürnberg, 21.09.2005 - 9 TaBV 47/04

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats

  • LAG Nürnberg, 28.06.2005 - 6 TaBV 45/04
  • LAG Nürnberg, 19.10.2005 - 9 TaBV 47/04

    Betriebsrat - Unterlassungsanspruch - Betriebskosten - Wochenstundenzahl

  • BAG, 31.01.1989 - 1 ABR 84/86

    Beschlussverfahren: Antragsbefugnis der Gewerkschaft

  • ArbG Dessau-Roßlau, 17.06.2009 - 1 BV 1/09
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht